Algemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
1.1. Für alle, auch zukünftigen, Rechtsbeziehungen mit uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Lieferungs-, Montage- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: AGB), selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2. Die Anwendung abweichender, ergänzender oder entgegenstehender AGB unserer Kunden oder Dritter wird ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen, auf ein Schreiben Bezug nehmen, das AGB unseres Kunden oder eines Dritten
enthält oder auf solche verweist, oder für den Fall der Vornahme gegenseitiger Erfüllungsleistungen.
1.3. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Angebot, Bindungsfrist, Vertragsschluss, Schriftformklausel
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Änderungen in Ausführung und Material bleiben in angemessenem Umfang vorbehalten, sofern sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind.
2.2. Durch einen Auftrag gibt der Kunde ein Angebot ab, an das er 2 Wochen gebunden ist. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Auftrags durch uns zustande. Die Annahme kann wahlweise durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware erfolgen.
2.3. Bei einer Bestellung über den MULTIDENT Onlineshop gilt in Ergänzung zu 2.2. Folgendes: Die automatisch erzeugte Eingangsbestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Wir sind frei, Online-Bestellungen nicht anzunehmen. Die Entscheidung darüber liegt in unserem freien Ermessen. Werden wir eine Online-Bestellung nicht ausführen, teilen wir dies dem Besteller unverzüglich mit.
2.4. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.

3. Mengen
3.1. Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen wie bspw. Behörden, Krankenhäuser, Zahnärzte, zahntechnische Labore, Handel- und Gewerbetreibende und nur in handelsüblichen Mengen. Für den MULTIDENT Onlineshop besteht ein Mindestbestellwert in Höhe von € 50,00.
3.2. Sämtliche Mengen und Maße in Bestellungen des Kunden basieren auf Angaben des Kunden oder seines Architekten bzw. sonst wie Bevollmächtigten, es sei denn, das Aufmaß wird durch uns oder einen von uns eingeschalteten Architekten genommen. Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, gehen die dadurch bedingten Mehrkosten zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Abweichungen beruhen auf einem von uns zu vertretenden unrichtigen Aufmaß.
3.3. Die Regelung unter Ziff. 3.2 gilt auch, wenn sich bei der technischen Installation/Montage Mehrkosten ergeben, die auf von uns nicht zu vertretenden Umständen beruhen.

4. Preise
4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf. anfallender Frachtkosten.
4.2. Für Aufträge mit einem Warenwert unter € 150,00 (ohne USt.) berechnen wir anteilmäßig Porto, Verpackungs- und Versandkosten. Bei Produkten mit temperaturgeführtem Versand und Lagerung (Ziff. 7.3) werden generell die Versandkosten in Rechnung getellt; Bei Gipslieferungen können die Versandkosten generell in Rechnung gestellt werden. Nachlieferungen werden kostenfrei ausgeführt, nicht aber Lieferungen von Artikeln, die wir nicht auf Lager halten und gesondert bestellt werden müssen, sowie bei Lieferungen von den vorgenannten generell versandkostenpflichitgen Produkten. 
4.3. Bei Auswahlsendungen hat der Kunde die nicht ausgewählten Gegenstände innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Sendung zurückzusenden. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Berechnung der gesamten Auswahl. Unbeschadet Ziffer 7.2 trägt der Kunde das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware auch während der Rücksendung. Die Rücksendung von Produkten mit temperaturgeführtem Versand nach MDR (Ziff. 7.3) ist nur nach vorheriger Anmeldung des Kunden und ab einem Warenwert von 25,00 Euro netto möglich. Der Rückversand wird durch uns beantragt. Die Konditionen der Abholung werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. 
4.4 Bei Reparaturaufträgen werden Anfahrtszeiten, Fahrzeugkosten, Wartezeit und eventuelle Montagezeit gesondert berechnet.

5. Zahlungen und Verrechnungen
5.1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
5.2. Für den Kunden besteht alternativ die Möglichkeit, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Frist für die Vorankündigung des Einzugs (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sorgt für die Deckung des Kontos. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Kunde die Nichteinlösung oder Rückbuchung zu vertreten hat.
5.3. Auch ohne vorherige Mahnung kommt der Kunde in Verzug, wenn er Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug bezahlt, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend ist der Eingang beim Verkäufer. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
5.4. Wir sind berechtigt, ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 5,00 pro Schreiben zu fordern. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.5. Sollte uns nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir bei Bestehen einer Vorleistungspflicht unsere Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit für sie geleistet ist. Ist der Kunde nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
5.6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtswirksam festgestellt sind.
5.7. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Lieferfristen und -termine, Teilleistungen
6.1. Die Lieferzeit für Verbrauchsgüter beträgt innerhalb Deutschlands in der Regel ein bis fünf Werktage ab Bestelldatum. Von uns angegebene Lieferfristen bzw. Liefertermine für Investitionsgüter sind unverbindlich, sofern eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wird.
6.2. Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, höhere Gewalt und unverschuldeter Nichtbelieferung seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderungen
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
6.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn a) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
6.4. Falls wir in Verzug geraten, muss uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand durch uns nicht zum Versand gebracht, ist der Kunde berechtigt, nach Fristablauf für diejenigen Teile zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Kunden ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.

7. Abnahme des Liefergegenstandes
7.1. Wenn der Kunde nach einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Als Schadenersatz können pauschal 25 % der Auftragssumme gefordert werden. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Entsteht uns im Einzelfall ein außergewöhnlich hoher Schaden, der die Schadenspauschale deutlich übersteigt, sind wir zur Geltendmachung dieses Schadens berechtigt.
7.2. Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt vorbehaltlich Ziffer 7.3. auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder MULTIDENT nach andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich die Absendung infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Zeitpunkt an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und MULTIDENT dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
7.3. Der Versand von Arzneimitteln gemäß der Leitlinie vom 5.11.2013 für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln GDP-LL/Kapitel 9 wird auf Gefahr der MULTIDENT durchgeführt. Solange sich ein Produkt nach der EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR) vom 05.07.2017 in dem Verantwortungsbereich von MULTIDENT befindet, trägt MULTIDENT dafür Sorge, dass die Lager- und Transportbedingungen den Vorgaben des Herstellers entsprechen.

8. Aufstellung, Montage, Inbetriebsetzung
8.1. Aufstellung, Montage und Inbetriebsetzung werden wie gegebenenfalls erforderliche gesetzliche Abnahmeprüfungen gesondert berechnet, sofern Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Leistungen erfolgen durch unser Fachpersonal.
8.2. Vor Beginn der Aufstellung und Montage hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sich die für die Arbeiten erforderlichen Gegenstände an der vorgesehenen Stelle befinden und dass alle Vorarbeiten erledigt sind.
8.3. Eventuell erforderliche Bau- und Installationsleistungen (z. B. Verlegung und Anschluss von
Wasserzu- und -abflussleitungen, Luft, Elektrizität und Gas) sind nicht von unserer Leistungspflicht umfasst.

9. Höhere Gewalt
9.1. Leistungsstörungen durch höhere Gewalt teilen wir dem Kunden unverzüglich bei gesicherter Kenntnis (amtliche Bestätigungen, übereinstimmende Berichterstattung überregionaler, unparteiischer und öffentlicher Medien, o.ä.) des Vorliegens eines Falles der höheren Gewalt mit. Die sich auf einen Fall höherer Gewalt berufende Vertragspartei wird ab dem Zeitpunkt, ab dem das Hindernis die geschuldete Leistung unmöglich macht, von der Erfüllung der Leistungspflicht und jeder Schadenersatzpflicht oder jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf frei, wenn die Leistungsverhinderung durch höhere Gewalt der anderen Partei unverzüglich mitgeteilt wurde; andernfalls ab Zugang der Mitteilung bei der anderen Partei. Handelt es sich um eine vorübergehende Leistungsstörung, gelten die in Satz 2 genannten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Partei an der Vertragserfüllung hindert. Dauerhafte Leistungshindernisse, die länger als 120 Tage andauern, berechtigen zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gleichermaßen berechtigt das vorübergehende Leistungshindernis beiderseits zum Rücktritt, wenn durch die Dauer der Störung der Vertragszweck oder Grundlage des Vertrages erheblich verändert wird.
9.2. Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, dass eine Vertragspartei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass:

  • dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt, 
  • es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war 
  • und die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. 

9.3. Bis zum Beweis des Gegenteils wird insbesondere bei den folgenden Ereignissen das Vorliegen eines Falls der höheren Gewalt vermutet: 

  • Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; 
  • Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; 
  • Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; 
  • rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; 
  • Pandemie und Epidemie, die besondere Eindämmungs- und Quarantänemaßnahmen zur Folge haben; 
  • Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; 
  • Rohstoffknappheit oder -erschöpfung;
  • Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall oder Blockade von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; 
  • allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden;
  • andere Gründe,

der/die die Unterbrechung regionaler, nationaler oder globaler Lieferketten zur Folge hat bzw. haben.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und aus einer laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
10.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 711 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
10.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen gegenüber Unternehmern beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
10.4. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Weiterverarbeitung verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt da-von unberührt.
10.5. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
10.6. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorüber-gehend um insgesamt mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.

11. Mängelrüge und Gewährleistung
11.1. Offensichtliche Mängel und Mängel des Liefergegenstandes, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, müssen vom Kunden gerechnet ab Warenerhalt – im Falle eines Rückgriffs gemäß § 478 BGB ab Kenntnis des Mangels – binnen 2-Wochen unter Beifügung der beanstandeten Ware gerügt werden. Nach begonnener Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware sowie nach Ablauf der Frist erlöschen sämtliche Mängelansprüche. Ein beanstandeter Liefergegenstand ist frachtfrei an uns zurückzusenden. Die Rücksendung von Produkten mit temperaturgeführtem Versand nach MDR (Ziff. 7.3.) ist nur nach vorheriger Anmeldung des Kunden möglich. Der Rückversand wird durch uns beauftragt. Die Konditionen der Abholung werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil es sich um einen Artikel handelt, der den besonderen Anforderungen für temperaturbedingten Versand und Lagerung nach MDR (Ziff.7.3.) unterliegt, oder weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
11.2. Der Ausschluss der Mängelhaftung gemäß 11.1 gilt auch für Eingriffe des Kunden in die gelieferten Produkte ohne Zustimmung des Verkäufers, insbesondere dann, wenn Instandsetzungen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt, angebaut oder mit unseren Produkten betrieben werden, sofern hierdurch die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen   .
11.3. Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung unterliegen nicht unserer Gewährleistungsverpflichtung.
11.4. Der Kunde hat sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere die Mangelhaftigkeit der Ware bei Gefahrübergang sowie den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels zu beweisen.
11.5. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer innerhalb einer angemessenen Frist zu treffenden Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Verweigern wir die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wird sie für den Kunden unzumutbar oder schlägt sie fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
11.6. Beruht ein Mangel auf einem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter den in Ziffer 11 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
11.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
11.8. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b), sofern nicht, z.B. im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gleichwertiger Ausgleich vereinbart wurde.

12. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
12.1. Unsere Haftung auf Schadenersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, vorbehaltlich einer abweichenden Regelung nach Maßgabe dieser Ziffer 11. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, etwa Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden.
12.2. Die Haftung ist nicht ausgeschlossen, soweit sie aufgrund einer fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sog. Kardinalspflicht) besteht; das sind Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf. Im Falle der Verletzung einer solchen Pflicht ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
12.3. Die Haftung wegen eines durch den Kunden nachgewiesenen Schadens wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung, besteht nur in Höhe von maximal 50% des vereinbarten Nettoauftragswertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung.
12.4. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens nach drei Jahren, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen oder durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
12.5. Die vorstehenden Regelungen der Ziffer 11 gelten nicht, soweit unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist. Sie gelten auch nicht, soweit unsere Haftung für Ansprüche nach §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder zugesicherte Eigenschaften betroffen sind. Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften können Schadenersatzansprüche aber nur soweit geltend gemacht werden, als die Eigenschaftszusicherung das Folgeschadenrisiko erfasst und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruht.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Salvatorische Klausel
13.1. Erfüllungsort ist Oldenburg.
13.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Oldenburg. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am Erfüllungsort einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
13.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13.4. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

14. Datenschutz
14.1. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der unter www.multident.de abrufbaren Datenschutzerklärung.
14.2. Selbstverständlich werden generell alle personenbezogenen Daten streng vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange des Kunden streng berücksichtigt.

Stand: September 2022