Was tun, wenn die private Krankenversicherung oder Beihilfestelle nicht, oder nicht vollständig erstattet?

Die Rechnung von Ihrem Zahnarzt ist nicht korrekt!
So oder so ähnlich verfasste Texte erhalten Ihre Patienten häufig nach Einreichung der Rechnung.
Was tun, wenn die PKV in den Leistungen kürzt?

Folgende Argumentationen werden besprochen:

  • Abgerechnete Leistungen sind nicht medizinisch notwendig!
  • Überhöhte Laborkosten!
  • Die berechnete Honorarposition ist bereits abgegolten!
  • Leistungen sind nicht nebeneinander berechenbar!
  • Die berechneten Materialkosten sind bereits abgegolten!
  • Analog berechnete Leistungen sind grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen!
  • GOÄ-Positionen darf Ihr Zahnarzt nicht berechnen!
  • Die Faktorhöhe wurde nicht ausreichend begründet!

Sind Ihnen solche Argumente bekannt? Was können wir dagegen tun?

Welchen Erstattungsschwierigkeiten können wir bereits bei der Rechnungserstellung entgegenwirken?

Ein Seminar rund um die Erstellung der Rechnung und Argumente bei Nichterstattung von zahnärztlichen Leistungen.

Zielgruppe: Zahnärzt*innen, zahnärztliche Mitarbeiter*innen

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SEMINARDETAILS:
Online
2. September 2026, 13:00 bis 17:00 Uhr
Partnerpreis: 159,- € zzgl. MwSt. p. P.
Normalpreis: 189,- € zzgl. MwSt. p. P.

Plätze verfügbar

Marion Borchers,
Fachreferentin für zahnärztliche Abrechnung und Praxismanagerin
max. 20 Personen
4
Anja Hillje | T. 0441 930 82 36 | F. 0441 930 81 99 | seminar.oldenburg@multident.de
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